Schreibmaschinenzoff um 1907

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Beim Einscannen einer alten Schreibmaschinenzeitschrift in der Universität Basel – Dank an dieser Stelle für diesen grossartigen Service – fand ich im Jahrgang 1907 einen Zeitungsausschnitt, der folgende Begebenheit berichtet:

“Basel – Der Verein der Basler Presse hielt am Freitag Abend in der Rebleutenzunft seine Jahresversammlung: sie hatte sich keines besonders zahlreichen Besuches zu erfreuen. Die Entgegennahme des Jahresberichts, sowie der Jahresrechnung nahm nicht viel Zeit in Anspruch. Sowohl die Vereinskasse wie die Unterstützungskasse schliessen mit einem bescheidenen Aktivsaldo ab. Der Versammlung lagen drei Aufnahmegesuche vor, denen sämtlich entsprochen wurde.

Zu einer längeren Aussprache und lebhaften Diskussion kam es bei der Besprechung des Polizeigerichtsurteils gegen das Mitglied Ph. Teufel, der auf die Klage einer Hausgenossin wegen Hausskandals, begangen dadurch, dass er abends nach 10 Uhr noch auf der Schreibmaschine arbeitete, zu einem Franken Busse verurteilt wurde. Einmütig erklärten alle Redner das Urteil als ein ungerechtes, als eine vollständige Verkennung des Tatbestandes und des Wesens des Journalismus und sicherten dem Verurteilten weitestgehende Sympathie und Unterstützung in der Weiterverfolgung der Angelegenheit zu. Wenn der Verein von einer Beschlussfassung zur Zeit Abstand nahm, so geschah dies nur deshalb, weil man zunächst den Entscheid über den staatsrechtlichen Rekurs an den Bundesrat abwarten will, um dann noch einmal auf die Angelegenheit zurückzukommen. Von einem Redner wurde beantragt, wegen der hohen prinzipiellen Bedeutung dieses Falles auch an den Schweizerischen Pressverein zu gelangen, doch wurde darüber ein bestimmter Beschluss noch nicht gefasst. Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen: Präsident: Dr. Reinhold Günther; Vizepräsident: Hans Frei, Redakteur der “Nationalzeitung”; Kassier: Anton Nimathe, Redakteur; Sekretär: Ph. Teufel, Journalist; Beisitzer: Hermann Schulz, Redakteur des “Basler Anzeiger”. […]”

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